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Werden Sie trotz gesetzlicher Krankenversicherung zum Privatpatienten!

 


AMBULANT PRIVATPATIENT.
Warum ist eine ambulante Zusatz­versicherung so sinnvoll? 

Wer (schwer) erkrankt, möchte sich nicht mit langen Wartezeiten quälen oder viele Zuzahlungen leisten, nur weil er nach dem neuesten medizinischen Stand behandelt werden möchte. Unsere private Zusatzversicherung bietet Ihnen optimale Versorgung und macht Sie und Ihre Familie zum Privatpatienten.

Beste Behandlungsmethoden bei Krankheit.
Das bedeutet für Sie im Ernstfall: 
Keine Leistungskürzungen der Krankenkassen
verkürzte Wartezeiten
freie Arztwahl, auch Ärzte für Naturheilverfahren
Sehhilfen
Osteopathische Behandlungen
Übernahme aller Kosten für Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- und Hilfsmittel
Wegfall der Rezeptgebühren
 Erstattung des Verwaltungskostenabschlages Ihrer gesetzlichen Krankenkasse

Übernahme nahezu aller Kosten.
Mit unserer ambulanten Zusatzversicherung sind Sie nicht länger an die Kataloge der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gebunden und müssen keine Zuzahlungen mehr leisten.

Ihr Einfluss auf Ihre Behandlung.
Wenn Sie als Privatversicherter auftreten, sind Sie der Vertragspartner des Arztes und nicht Ihre Krankenkasse. Sie bestimmen und haben die Kontrolle. Ihr Arzt wird direkt mit Ihnen die optimale Behandlung besprechen.

 

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TARIFAUSWAHL AMBULANT PRIVATPATIENT.
Wir unterscheiden dabei die Tarife "Ambulant Privatpatient Premium" (AGU) und "Ambulant Privatpatient Premium Plus" (AKU/AKUR*).

Die Tarife sind im Leistungsumfang zu 100% identisch, lediglich der Auslöser zum Privatpatienten unterscheidet sich. Bei dem Tarif Ambulant Privatpatient Premium Pus (AKU/AKUR), sind Sie sofort bei jedem Arztbesuch Privatpatient. Diesen Tarif können Sie auch als Risikotarif (AKUR) wählen, welcher keine Altersrückstellungen bildet und für preissensible Kunden gedacht ist. Der Tarif kann zwischen 21bis 45 Jahren abgeschlossen werden und wird zum 46. Geburtstag automatisch in den Tarif AKU (mit Altersrückstellungen) umgestellt. Der Monatsbeitrag beträgt für Männer und Frauen zwischen 21 und 29 Jahre 101,84 € und für 30 bis 45 Jährige 127,80 €. (Stand Januar 2023)   

Der Tarif Ambulant Privatpatient Premium (AGU) benötigt zunächst einen Leistungsauslöser (schwere Erkrankung). Ab dem Eintritt dieses Auslösers, profitieren Sie dann vom Status Privatpatient. Selbstverständlich behalten Sie den Status eines Privatpatienten auch nach Ihrer Genesung und profitieren von den Top-Leistungen unserer Zusatzversicherung. Der Tarif ist besonders günstig: Ob für Mann oder Frau, gerade einmal 17,66 € werden monatlich für 20 Jährige fällig. Mit 50 beträgt der monatliche Beitrag 63,18 € und Kinder bis zum 15. Lebensjahr lassen sich bereits für 13,85 € monatlich absichern.  

Folgende schwere Erkrankungen machen Sie zum Privatpatienten:

  • Herzinfakt
  • Schlaganfall
  • Krebs
  • Insulinpflichtiger Diabetes
  • AIDS
  • Leber- oder Nierenversagen mit Dialysepflicht
  • Aufnahme in eine Transplantationsliste
  • Amputation
  • schwere Verbrennung
  • Koma/künstliches Koma
  • Querschnittslähmung
  • Pflegefall (Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2)
  • schweres Schädel-Hirn-Trauma (3. Grades)

 

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WELCHE LEISTUNGEN DECKT DIE AMBULANTE ZUSATZVERSICHERUNG AB?
Wir übernehmen nahezu immer die vollen Kosten, sodass Sie keine Zuzahlungen leisten müssen.

Ärztliche Heilbehandlung
Für Behandlungsmethoden nach dem neuesten Stand: Wir übernehmen die Kosten für die ärztliche Heilbehandlung, auch bei Ärzten für Naturheilverfahren und Ost. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Ambulante Psychotherapie
Wir finanzieren ambulante psychotherapeutische Behandlungen zur Krisenintervention bis zu 30 Sitzungen. Darüber hinaus werden bis zu 80 % erstattet.

Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
Wir übernehmen die vollen Kosten für: Arznei- und Verbandmittel (auch homöopathische), Heilmittel nach Preis- und Leistungsverzeichnis sowie Hilfsmittel (ohne Sehhilfen).

Sehhilfen
Als Sehhilfen gelten Brillengläser, Brillenfassungen und Haftschalen. Hier leisten wir bis zu 250 Euro innerhalb von 2 Versicherungsjahren. Bei Kindern entsteht vor Ablauf von 2 Versicherungsjahren ein erneuter Anspruch, wenn sich die Sehschärfe bei einem Auge um mindestens 0,5 Dioptrien ändert.  

Ambulante und häusliche Entbindungen
Soweit es sich um die Kosten der ärztlichen Behandlung und der Hebamme / des Entbindungspflegers handelt und diese im Rahmen der dafür geltenden amtlichen Gebührenordnung liegen, erstatten wir auch ambulante und häusliche Entbindungen zu 100%.

Verwaltungskostenabschlag der gesetzlichen Krankenkasse
Sollte Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse für Ihre eingereichten Rechnungen einen Verwaltungskostenabschlag (im Regelfall ca. 5%) von Ihrer Erstattung berechnen und in Abzug bringen, so übernehmen wir auch diese Kosten für Sie. Wir lassen Sie nicht, wie viele andere Versicherer, auf diesen Kosten (die nicht unerheblich sein können) sitzen. 

Ihr Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung.
Stellt Ihr Arzt eine (schwere) Verdachtsdiagnose, können Sie sich mit unserer Zusatzversicherung sofort eine ärztliche Zweitmeinung einholen.

Vorsorgeuntersuchungen & Impfungen
Auch ohne Eintreten einer (schweren) Krankheit können Sie jederzeit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, für die Ihre gesetzliche Krankenkasse nur begrenzt leistet. Dazu zählen z.B. Maßnahmen zur Krebsvorsorge oder der Gesundheits-Check. Ebenso übernehmen wir die Kosten für Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen sind.

Kündigungsrecht des Versicherers
Als Ihr Fels in der Brandung verzichten wir auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Wartezeiten
Sie haben mit unseren Kostenerstattungstarifen sofort, bzw. bei dem Tarif AGU nach Versicherungseintritt, den vollen Versicherungsschutz. Wartezeiten bestehen nicht. 

 Download Produktflyer

Download Preisliste - AGU

Download Preisliste - AKU


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